Erklärung zur Barrierefreiheit

Wir sind bemüht, diese Website im Einklang mit dem Bundesgesetz über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen des Bundes (Web-Zugänglichkeits-Gesetz – WZG) BGBl. I. Nr. 59/2019 idgF, barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für diese Website.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise mit der Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte – WCAG 2.1“ beziehungsweise mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V3.2.1 (2021-03) nach der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Aufgrund der historischen Entwicklung der Webseite gehen wir davon aus, dass die Inhalte der Webseite nicht vollständig barrierefrei zugänglich sind.


Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:


a. Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen

  • Einigen Bildern und Buttons sind keine Alternativtexte hinterlegt oder der Alternativtext enthält keine Beschreibung des konkreten Bildes.
  • Manche Tabellen haben keinen Header; teilweise fehlen die Überschriften oder die Überschriftenstruktur ist nicht korrekt; Listen sind nicht als solche formatiert oder es fehlt das ARIA-Label.
  • Die Anforderungen an ausreichende Kontraste bei Text- und Nicht-Text-Inhalten gemäß WCAG Level AA sind auf der Website derzeit noch nicht durchgängig erfüllt.
  • Die Struktur und Beschriftung von Überschriften und Formularfeldern wird laufend überarbeitet, um die Verständlichkeit und Nutzbarkeit für alle Anwender:innen zu verbessern.
  • Die Vorgabe zur Umformatierung bei starker Vergrößerung ohne Informations- oder Funktionsverlust wird größtenteils erfüllt; Inhalte bleiben in der Regel auch bei starker Zoomstufe nutzbar.
  • Die Tastaturbedienbarkeit ist auf der Website in der Regel gegeben. Die meisten Funktionen lassen sich ohne Maus nutzen, bei einzelnen Elementen bestehen jedoch noch kleinere Einschränkungen.
  • Wir planen, jene Mängel, deren Behebung redaktionell durchführbar ist (zum Beispiel fehlende Alternativtexte bei Bildern), sukzessive zu beheben.
  • Wir planen, jene Mängel, deren Behebung technisch durchführbar ist (zum Beispiel eingeschränkte Bedienbarkeit), sukzessive zu beheben.

b. Unverhältnismäßige Belastung

  • Die Tab-Reihenfolge bzw. die Menüposition ist zum Teil nicht korrekt
  • Unsere Videos sind teilweise auf dieser Website und teilweise auf der Video-Plattform YouTube gehostet und veröffentlicht. Es ist nicht möglich, für einige dieser Videos die geforderten Audiobeschreibungen zur Verfügung zu stellen.

c. Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften

  • Historische Dokumente (z.B. ältere Bild- und PDF-Dokumente) sind für Screenreader-BenutzerInnen nicht oder nur unzureichend zugänglich und nur unzureichend skalierbar.

 

Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 12.06.2025 erstellt. Die Erklärung wurde auf Grundlage einer von Waldhart Software GmbH vorgenommenen Bewertung erstellt.

Feedback und Kontaktangaben

Sollten Ihnen auf unseren Webseiten Barrieren auffallen, die Sie bei der Benutzung unserer Webseiten und Inhalte behindern (zum Beispiel Probleme, die in dieser Erklärung nicht beschrieben sind, Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen), so bitten wir Sie, uns diese per E-Mail an barrierefrei@waldhart.at mitzuteilen.
Bitte beschreiben Sie konkret das Problem und auf welcher Seite bzw. bei welchem PDF-Dokument es aufgetreten ist. Wir kontaktieren Sie nach Prüfung Ihrer Anfrage so rasch wie möglich.

Durchsetzungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Beschwerdestelle der Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mit beschränkter Haftung (FFG) wenden. Die FFG nimmt über das Kontaktformular der Beschwerdestelle Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen.
Die Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihm zuordenbaren Einrichtung beziehen.
Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.